Im Gegensatz zur gesetzlichen Betreuung legt bei der privatrechtlichen Betreuung der Betreute frühzeitig eigenständig fest welche Betreuungsleistung er in Zukunft wünscht. Dies hat den großen Vorteil das er selbstbestimmt diesen Prozess steuert. Die notwendigen Unterstützungsleistung können sein
• Organisation des Schriftverkehrs
• Umgang mit Krankenkasse, Rentenversicherung
• gemeinsame Auswahl eines geeigneten Wohnumfeldes, wie Heim oder eigene Wohnung
• Organisation von Pflege und Haushaltsunterstützung
Die gewünschte Unterstützungsleistungen werden vorab festgelegt, in einem Vertrag dokumentiert, und dann mit dem Betreuungsbüro abgerechnet.