Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Rechtliche Betreuungen sind notwendig, wenn Menschen ihre  Interessen nicht mehr entsprechend vertreten können und daraus Nachteile für ihr Leben entstehen können.

In Deutschland gibt es über eine Millionen Betreuungsverhältnisse die zu rd. 85% von Angehörigen ausgeführt werden. Sehr häufig sind es altersgemäße Erkrankungen wie Demenz, die dazu führen, dass Menschen ihre rechtlichen Interessen nicht mehr umfänglich wahrnehmen können.

Wie kommt es zu einer gesetzlichen Betreuung?

Jedermann kann eine Betreuung für eine andere Person beim Amtsgericht anregen. Diese überprüft mit einem fachärztlichen Gutachten, einem detaillierten Bericht der Betreuungsbehörde und einer Anhörung durch den Richter, ob und in welchem Umfang, eine Betreuung angezeigt ist. Sollte die Notwendigkeit einer Betreuung bestehen, wird vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt, der mit gerichtlichen Vollmachten ausgestattet und neben dem Betreuten zur Unterstützung an die Seite gestellt. Er kann mit voller Rechtskraft nach Rücksprache mit dem Betreuten in dessen Sinne Rechtsgeschäfte wirksam abschließen. Wenn die Angehörigen nicht willens, oder nicht in der Lage sind die Betreuung durchzuführen sucht das Amtsgericht zusammen mit der Betreuungsbehörde einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer. Typische Aufgabenkreise die durch das Gericht festgelegt werden sind:

   Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern

   Gesundheitssorge

   Aufenthaltsbestimmungsrecht

   Vermögenssorge

Der Berufsbetreuer muss jährlich gegenüber dem Gericht Rechenschaft über die Betreuung ablegen. Weiter Infos zur Betreuung auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz.

Stefan Knüppel ist als Berufsbetreuer bei den Amtsgerichten in Köln und im Bergischen Land anerkannt.